Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Helferinnen und Helfer sind gesetzlich unfallversichert
Starke Regenfälle führten im Juli im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zu einer unfassbaren Katastrophe. Viele Menschen haben durch dieses verheerende Unwetter alles verloren. Zahlreiche Helfende waren und sind im Einsatz, um Leben zu retten und Vermisste zu finden.
Die Einsatzkräfte der Hilfeleistungsunternehmen, Ersthelfende sowie alle Personen, die betroffene Privathaushalte oder die Kommunen unterstützen, sind gesetzlich unfallversichert. Für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz, den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder zur Versorgung mit einer psychotherapeutischen Behandlung wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 02632 960-1110
Fax: 02632 960-1011
E-Mail: notfall@ ukrlp.de
Für alle Betroffenen sowie Ersthelfenden hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz zur psychosozialen Unterstützung die Notfall-Hotline 0800 001 0218 (8:00 Uhr - 20:00 Uhr) eingerichtet.
Unfallschutz für Ersthelfende und Hilfeleistende
Im Notfall versichert – dies gilt für alle Helferinnen und Helfer, die sich in einer Gefahrensituation für andere einsetzen und hierbei ihre eigene Gesundheit riskieren.
Mehr zum Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende und Hilfeleistende
Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende
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Trauma - was tun?
Für akut betroffene Menschen und deren Angehörige (PDF 1 MB)
Trauma – was tun?
Informationen für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben (PDF 1 MB)
Hotline zur > psychosozialen Unterstützung
0800 001 0218